Nachweisprüfung — DORA, NIS2, LkSG, KI-VO
Ein Nachweis, den Sie vorlegen können — oder die genaue Liste dessen, was fehlt.
Ein Prinzip für alle Regelwerke: Sie laden Dokumente hoch, ein Filter prüft sie gegen die Anforderungen des jeweiligen Regelwerks, und Sie erhalten entweder die Bestätigung der Konformität oder eine konkrete Liste offener Punkte mit Angabe der verletzten Vorschrift. Die rechtliche Einordnung, die finale Entscheidung und die Einreichung übernimmt Ihr Rechtsberater — wir liefern die technische Prüfung.
DORA. Finanzunternehmen müssen ein Register of Information führen — 15 EBA-Vorlagen mit Querprüfungen zwischen den Feldern, ein vorgeschriebenes Einreichungsformat (XBRL/CSV). Sie laden Ihr Gegenparteien-, IKT-Asset- und Drittanbieter-Register hoch, der Filter prüft es gegen die EBA-Vorgaben und liefert: das Register ist einreichbar, oder eine Liste der zu korrigierenden Felder.
NIS2. §30 BSIG legt eine abschließende Liste von zehn technischen und organisatorischen Maßnahmen fest. Sie laden interne Richtlinien und Nachweisdokumente hoch, der Filter gleicht sie mit §30 ab und liefert: der Nachweis ist vorlagefähig, oder eine Liste fehlender oder unzureichender Punkte.
LkSG. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette — Risikoanalyse der Zulieferer, Berichterstattung an das BAFA. Sie laden Ihre Lieferantendaten hoch, der Filter prüft Vollständigkeit und Anforderungskonformität und liefert: der Bericht ist einreichbar, oder eine Liste der Lieferanten und Felder mit unvollständiger Analyse.
KI-VO. Hochrisiko-KI-Systeme benötigen technische Dokumentation nach Anhang IV. Sie laden die Systemdokumentation hoch, der Filter prüft sie gegen die Anforderungen des Anhangs IV und liefert: die Dokumentation ist konform, oder eine Liste der zu ergänzenden Abschnitte.